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Überstellung von Feuerwehrmitgliedern in Reservestand

OOELFV zur Übersicht

Gemäß § 23 Abs. 5 Oö. FWG erfolgt die Überstellung von Feuerwehrmitgliedern in den Reservestand mit Ende des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.

Derzeit ist die Überstellung durch die jeweilige Feuerwehr selbst in syBOS zu administrieren. Ab sofort wird die Administration der Überstellung zentral durch das Landes-Feuerwehrkommando für alle Feuerwehren in OÖ durchgeführt. Durchgeführt wird die Überstellung jeweils in der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres. Als Datum des Reservestandes wird der 1. Jänner eingetragen.

Für die Feuerwehr entfällt damit der administrative Aufwand der Überstellung in syBOS. Sie kann jedoch weiterhin wie gehabt die Überstellung über das Vorschlagssystem selbst durchführen, wenn gewünscht.