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Wie in der Pressekonferenz vom 27. Juni 2024 offiziell bekannt gegeben wurde, startet im Rahmen der Beschaffungsprogramme 2026 und 2027 ein Pilotprojekt zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. In diesem wird das gesamte vorkonfigurierte Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau inkl. der notwendigen Pflichtausrüstung, gefördert. Die Finanzierung anhand des Normkostenmodells (Förderung für Fahrgestell und Aufbau) kann ebenfalls noch erfolgen.
Die stark steigenden Anschaffungspreise, der hohe Arbeits- und Verwaltungsaufwand und die immer schwieriger werdende Planung und Umsetzung für alle beteiligten Finanzierungspartner machten es dringend notwendig, neue Wege einzuschlagen.
Mit allen verantwortlichen VertreterInnen aus Politik und Land gelang es, sich auf ein umfassendes Finanzierungspaket zu einigen, und die Gesamtfinanzierung von vorkonfigurierten Feuerwehrfahrzeugen zu ermöglichen.
Der gesonderte Zweckzuschuss (Sonderinvestitionstopf) für Investitionen der Feuerwehren, der bisher eigens beim Land OÖ. zu beantragen war, ist nun im LZ-Förderanteil des Landes-Feuerwehrverbandes enthalten.
Im Sinne der Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, sowie der hohen Anforderungen an unsere Feuerwehren, wurde daher die Bestellmöglichkeit von vorkonfigurierten Einsatzfahrzeugen inklusive der Ausrüstung durch den Oö. LFV ausgearbeitet.
Die 2-jährige Pilotphase startet mit dem Beschaffungsprogramm 2026 (Bestelljahr 2024), zu dem die betreffenden Feuerwehren und Gemeinden bereits im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Ausführungen der Fahrzeuge, Angebote, Beladepläne, Beschaffungsmöglichkeiten und notwendige Vorgehensweisen eingeladen und informiert wurden. Alle gängigen Einsatzfahrzeuge können, ohne weiteren Planungsaufwand der Feuerwehren und Gemeinden für ihr Fahrzeug, gemäß vorliegenden Angeboten und nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen, der Förderzusage des LFV und BZ-Genehmigung der IKD, zu einem planbaren Fixpreis bestellt werden.
Die vorkonfigurierten Fahrzeuge beinhalten auch die vollständige Ausrüstung lt. Baurichtlinien (ausgenommen Atemschutz, Wärmebildkamera und Digitalfunk), welche auch zu den Normkosten des Fahrzeuges hinzugerechnet und nach der jeweiligen Förderquote der Gemeinde gefördert wird. Die bisherige gesonderte Antragstellung zur Förderung diverser Großgeräte ist daher nicht mehr notwendig. Ebenfalls fällt die gelebte “Verpflichtung” der Finanzierung der Ausrüstung durch die Feuerwehr weg. Ein weiterer großer Vorteil ergibt sich dadurch, dass die alten Einsatzfahrzeuge bis zum Tag der Auslieferung des neuen Fahrzeuges und nach entsprechender Einschulung der Mitglieder voll einsatzfähig bleiben.
Das 2-jährige Pilotprojekt wird für die darauffolgenden Beschaffungsprogramme evaluiert. Ziel ist es jedenfalls die Gesamtbeschaffung nach dem Modell OÖ fortzuführen.
Variante 1: "Gesamtbeschaffung nach Modell OÖ"
Es wird ein vom Oö. Landes-Feuerwehrverband vorkonfiguriertes Fahrzeug zum Fixpreis abgerufen.
Bei dieser Variante wird zusätzlich zu Fahrgestell und Aufbau auch die gesamte komplett neue Ausrüstung gefördert. Die Förderhöhe ist abhängig von der Projektförderquote der Gemeinde gemäß Richtlinie Gemeindefinanzierung Neu.
Bei dieser neuen Form der Finanzierung des gesamten Fahrzeuges durch Land, Gemeinde und Landes-Feuerwehrkommando entfällt die bisher übliche Bezahlung und Beschaffung der Ausrüstung durch die Feuerwehr.
Am Fahrzeug dürfen auch nachträglich keine Umbauarbeiten durchgeführt werden, bzw. darf die Pflichtausrüstung nicht verändert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit je nach Fahrzeugkategorie die leeren Räume zu nutzen und eine vorhandene Bedarfsbeladung am Fahrzeug mitzuführen.
Variante 2: “Normkostenmodell”
Es werden wie bisher, nach Prüfung des konkretisierten Angebotes oder des Ausschreibungstextes und entsprechender Förderzusage, Fahrgestell und Aufbau nach vorgegebenen Normkosten gefördert.
Bei dieser Variante gibt es keine Förderung für die Pflichtausrüstung (inkl. Großgeräte).
Für eine Auszahlung der Fördermittel, hat das Fahrzeug den vorgegebenen Baurichtlinien zu entsprechen.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Projektförderquote der Gemeinde gemäß Richtlinie Gemeindefinanzierung Neu.
Atemschutz:
Aufgrund der unterschiedlichen fix vorgegebenen Nutzungsdauern der Atemschutzgeräte, werden diese gesonderte nach den Förderrichtlinien des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes gefördert.
Dies hat auch insofern keinen Einfluss auf die Fahrzeugbeschaffung, da alle Geräte in den vorgegebenen Halterungen untergebracht werden können.
Feuerwehren/Gemeinden, welche mit einem Feuerwehrfahrzeug in das Beschaffungsprogramm (Auslieferungsjahr) 2027 aufgenommen werden wollen und lt. GEP vorgesehen sind haben folgende Aufgaben zu erledigen:
Lt. Checkliste für Fahrzeugbeschaffungen ist von der Gemeinde der Grundsatzbeschluss für die Anschaffung zu tätigen und im Anschluss das Förderungsansuchen über das Feuerwehrverwaltungssystem syBOS durch die Feuerwehr zu stellen. Zudem muss das Fahrzeug in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde aufgenommen werden. Diese Schritte müssen bis Ende des Jahres 2024 erfolgen.
Neue Ausschreibung in der BBG (gültig ab Beschaffungsprogramm 2027)
Mit Herbst 2024 läuft beim Großteil der Feuerwehrfahrzeuge die aktuelle Ausschreibung über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) aus. An der neuen Ausschreibung, die dann auch schon Grundlage für das Beschaffungsprogramm 2027 ist, wird bereits gearbeitet. Sobald die Bestbieter der jeweiligen Fahrzeugkategorie feststehen, werden die Modelle OÖ wieder zu einem Fixpreis abrufbar sein. Zu diesem Zeitpunkt wird es im Jahr 2025 wieder eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Feuerwehren/Gemeinden geben. Aus derzeitiger Sicht ist damit ab Mitte des Jahres 2025 zu rechnen.
Feuerwehren/Gemeinden, welche mit einem Feuerwehrfahrzeug in ein künftiges Beschaffungsprogramm (ab 2028) aufgenommen werden wollen und lt. GEP vorgesehen sind haben folgende Aufgaben zu erledigen:
Lt. Checkliste für Fahrzeugbeschaffungen ist von der Gemeinde der Grundsatzbeschluss für die Anschaffung zu tätigen und im Anschluss das Förderungsansuchen über syBOS durch die Feuerwehr zu stellen. Zudem muss das Fahrzeug in die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde aufgenommen werden. Dies muss ca. 3 Jahre vor der geplanten Fahrzeugauslieferung erfolgen.