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Die oö. Landes-Feuerwehrleitung hat neue Förderrichtlinien beschlossen, welche mit 1.12.2024 in Kraft getreten sind.
Die Ankaufsaktion Punkt 1.3 „Warn- und Alarmierungssystem Endgerät“ wurde beendet.
Ende der Förderung für Schutz- und Einsatzbekleidung:
Der 10-jährige Förderzeitraum (Lt. Beschluss Landes-Feuerwehrleitung vom 16.06.2015) für die Schutz- und Einsatzbekleidung endet mit dem Jahr 2025. Es können noch bis spätestens 31.12.2025 Förderanträge lt. Förderrichtlinien gestellt werden. Danach läuft die Förderung aus.
Hinweis MTF-Beschaffung:
Bei der Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Antragstellung lt. Förderrichtlinien mindestens 1 Jahr vor dem Ankauf erfolgen muss. Wie auch bei anderen Fahrzeugbeschaffungen darf die Bestellung erst nach erfolgter Förderzusage durchgeführt werden.
Generalüberholung von Feuerwehrfahrzeugen für Laufzeitverlängerung:
Wie vom LFV und Land OÖ. angekündigt, wurden Richtlinien für die Generalüberholung (Reparaturbonus) erarbeitet und in die Förderrichtlinien aufgenommen. Grundsätzlich kann eine Förderung für Fahrzeuge lt. GEP (ausgenommen KDOF und MTF) beantragt werden, deren Alter bei der Generalüberholung zwischen 24 und 28 Jahren liegt. Die Antragstellung hat 1 Jahr vor der gewünschten Durchführung zu erfolgen. Die Kosten der Generalüberholung dürfen 30% der Normkosten für Fahrgestell und Aufbau eines Neufahrzeuges nicht überschreiten. Maßgeblich dafür ist der in der Spalte der GEP „gefördert als“ angeführte Fahrzeugtyp.
Von den berechneten und somit maximal förderbaren Generalüberholungskosten dürfen höchstens 20 % für Anpassungen an den Stand der Technik verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit freiwillig ist, und von Seiten des Landes keine Feuerwehr/Gemeinde zu einer Generalüberholung verpflichtet wird.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass es gemeinsame Entscheidungen zwischen Feuerwehr und Gemeinde gibt (sofern auch die Förderrichtlinien eingehalten werden), ob die Standardbeschaffung oder eine Generalüberholung gewählt wird. Lt. OÖ Feuerwehrgesetz haben u.a. die Kosten für den Ankauf von Geräten (inkl. Fahrzeuge) die Gemeinden zu tragen. Somit ist letztendlich die Gemeinde in der Entscheidungs- und Handlungsverantwortung für einen Fahrzeugankauf bzw. für die Generalüberholung.
Weitere Details und Informationen zum Ablauf sind in den Förderrichtlinien und der dazugehörigen Checkliste ersichtlich: