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Änderung Förderrichtlinien Freiwillige Feuerwehren

OOELFV zur Übersicht

Durch die mögliche Gesamtbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, mussten auch die Förderrichtlinien entsprechend angepasst werden. Insbesondere bei der Beschaffung von Großgeräten gibt es Änderungen.

Es müssen ab sofort Förderanträge für Großgeräte (Tragkraftspritzen, Hydraulische Rettungsgeräte, Hochleistungslüfter und Stromerzeuger) bereits vor dem Ankauf gestellt werden.

Zudem sollen bei “älteren” Fahrzeugen keine Großgeräte mehr angekauft werden, da diese im Zuge der Fahrzeugbeschaffung mit dabei sind. 

In der Übergangsphase sollen defekte Geräte von “älteren” Einsatzfahrzeugen, deren Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich ist, durch gebrauchte vormals geförderte Geräte von anderen Feuerwehren ersetzt werden.

Die neuen Förderrichtlinien sehen im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

Fahrzeugbeschaffungen

Gemäß dem Beschaffungsprogramm 2026 besteht anhand von vorkonfigurierten Fahrzeugen die Möglichkeit, dass zusätzlich zu Fahrgestell und Aufbau auch die Ausrüstung zu den Normkosten hinzugezählt wird. Daher wurden Adaptierungen in den Förderrichtlinien vorgenommen.

Großgeräte 

Bei den Großgeräten Tragkraftspritze, Hydraulisches Rettungsgerät, Hochleistungslüfter und Stromerzeuger erfolgte, aufgrund der Anpassungen bei Fahrzeugbeschaffungen, eine Umstellung der Antragstellung von B auf A. Förderungsansuchen sind somit vor dem Ankauf mit Vorlage eines Angebotes zu stellen, und erst nach positiver Förderzusage kann die Bestellung durch die Feuerwehr bzw. Gemeinde erfolgen. Weiters wurde das Austauschalter für Ersatzbeschaffungen um jeweils 5 Jahre erhöht und das Alter des betreffenden Fahrzeuges mit max. 20 Jahre beschränkt.

ACHTUNG:

Feuerwehren bzw. Gemeinden, welche bereits Großgeräte bestellt haben, bitten wir darum sich umgehend, jedoch bis spätestens 4. August 2024 unter foerderwesen@ooelfv.at zu melden, und das Bestelldatum sowie eine Auftragsbestätigung/geplante Lieferung zu übermitteln. 

Atemluft-Kompressoren

Aufgrund des steigenden CO2-Gehaltes in der Umgebungsluft, speziell im urbanen Bereich, kommt es in der letzten Zeit vermehrt zu Überschreitungen des in der EN 12021 festgelegten Grenzwertes von 500 ppm/m³ CO2. Diese Grenzwertüberschreitungen werden bei der jährlich durchzuführenden Luftqualitätsüberprüfung der Atemluftkompressoren festgestellt. Durch den Einbau eines CO2-Vorfilters kann im Betrieb ca. 1/3 des vorhanden CO2 aus der Ansaugluft gebunden werden. Daher wird die Ausstattung einer neuen Anlage und die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem fixen Förderbetrag von 600,00 Euro gefördert.

Reparaturbonus / Generalüberholung von Feuerwehrfahrzeugen

Ziel ist es, die Nutzungszeit von Feuerwehrfahrzeugen zu verlängern, welche in der GEP vorgemerkt sind und dabei auch die erforderliche Wirtschaftlichkeit gegeben ist (verglichen mit der geplanten Neubeschaffung).

Der Oö. LFV arbeitet gerade an der Ausarbeitung der Richtlinie. Diese Richtlinie soll noch im Jahr 2024 der Landes-Feuerwehrleitung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, und steht danach den Feuerwehren zur Verfügung.