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Freiwillige Feuerwehren sind auf Wunsch des privaten Spenders dazu verpflichtet, alle Spenden ab 2017 an das Finanzamt zu melden. Hier erfahren Sie, wie die Übermittlung erfolgen kann.
Seit 2018 ist die Übermittlung von privaten Spenden an Freiwillige Feuerwehren verpflichtend, wenn dies vom Spender gewünscht wird.
Detaillierte Infos und Anleitungen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Feuerwehr.at - Anleitung für die ersten Schritte zur Spendenübermittlung