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Das heute im Landes-Feuerwehrkommando OÖ vorgestellte Förderprogramm kann als großer Wurf bezeichnet werden. Vorgestellt wurden drei Förderprogramme, die die Feuerwehren und auch die Gemeinden enorm entlasten.
In Anwesenheit von Feuerwehr- und Gemeindelandesrätin Michaela Langer-Weinger, Landesrat Michael Lindner und Feuerwehrpräsident Robert Mayer wurden im Rahmen der Pressekonferenz am 28.06.2024 drei neue Fördermodelle vorgestellt:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es in der Anschaffung von gleichen Feuerwehr-Fahrzeugtypen (Fahrgestell + Aufbau) zu enormen Preisunterschieden gekommen ist. Um den Feuerwehren und Gemeinden hier künftig Abhilfe zu schaffen, wird der bisherige Anschaffungsprozess um den Pilotversuch der Gesamtbeschaffung ergänzt.
Im Pilotprojekt für die Beschaffungsprogramme 2026 und 2027 werden die Feuerwehrfahrzeuge zukünftig fertig konfiguriert und voll ausgestattet sein. Durch baugleiche Einsatzfahrzeuge wird der Kosten-Nutzen-Effekt in der Anschaffung optimiert. Dabei wurde das Augenmerk vor allem auf die Entlastung der Feuerwehren in zeitlichen und finanziellen Belangen gelegt. Für die Feuerwehren entstehen dadurch in der Beschaffung keine Kosten und die Gemeinde kann mit einem günstigeren Fahrzeug zur Fixkosten rechnen.
Parallel zur Gesamtbeschaffung haben die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, auf Grundlage der Oö. Baurichtlinien für Feuerwehr-Fahrzeuge ihr Fahrzeug zu konfigurieren. In diesem Fall werden weiterhin laut Gemeindefinanzierung NEU die Normkosten für Fahrgestell und Aufbau mit der Förderquote der Gemeinde unterstützt.
Das Ziel des Reparaturbonus ist die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen durch Generalüberholung um bis zu zehn Jahren zu verlängern. Der Oö. Landes-Feuerwehrverband (Oö. LFV) erarbeitet derzeit Richtlinien für ein Generalüberholungskonzept von Feuerwehrfahrzeugen. Sobald diese vorliegen, werden die notwendigen Maßnahmen zur Nutzungsdauerverlängerung mit der Förderquote (FQ) der jeweiligen Gemeinde gefördert.
Laut den derzeitigen Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU werden die Stellplätze für die Stützpunktfahrzeuge mit der Förderquote der Standortgemeinde gefördert (zwischen 20 % und 80 %). Künftig wird der Stellplatz für die Stützpunktfahrzeuge (Kosten je Stellplatz zwischen 300.000 und 500.000 Euro) mit mind. 70 % und max. 80 % BZ-Mittel (Bedarfszuweisung) aus dem Gemeindesressort des Landes gefördert.