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Öffentlichkeitsarbeit Allgemein

„Brandmeldeanlage verhinderte Schäden in Millionenhöhe im Feuerwehrhaus“

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Es scheint ungewöhnlich, als Feuerwehr zu einem Brandereignis im eigenen Feuerwehrhaus gerufen zu werden, und doch zeigt der erst kürzlich erfolgte Einsatz der FF Schweinsegg-Zehetner (Gemeinde Ternberg, Bezirk Steyr-Land), dass es nicht unmöglich ist. Dass ein größerer Schaden abgewehrt werden konnte, liegt an der installierten Brandmeldeanlage.

Es muss vorweggenommen werden, dass Brandmeldeanlagen (BMA) für Feuerwehrhäuser nicht verpflichtend und derzeit noch eher die Ausnahme als die Regel sind. Wie das Beispiel der FF Schweinsegg-Zehetner allerdings zeigt, ist es eine mehr als wertvolle Investition für die Gemeinde. Dadurch können nicht nur Werte in Millionenhöhe gesichert werden, sondern auch die Feuerwehr als kritische Infrastruktur.

Als Denkanstoß muss man sich die Fragen stellen, was eigentlich passiert, wenn die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde wegfällt? Wer übernimmt diese Aufgaben, wenn die notwendige örtliche Einsatzbereitschaft nicht gegeben ist? Ist eine zeitnahe Hilfeleistung noch gewährleistet? Kann die Gemeinde ihrer Verpflichtung in Bezug auf die Sicherstellung der Einsatzleistung noch nachkommen? Ist eine Neuinvestition bei Totalschaden für die Gemeinde leistbar?

Im Falle der FF Schweinsegg-Zehetner haben Feuerwehr und Gemeinde die Finanzierung der BMA vor zwei Jahren selbst gestemmt. Im Oktober 2021 wurde diese in die Landeswarnzentrale aufgeschaltet, die am 25.01.2022 schließlich auch die Alarmierung veranlasste. Die Idee, im eigenen Feuerwehrhaus den vorbeugenden Brandschutz mit einer BMA selbst zu übernehmen hat sich also „bezahlt“ gemacht. Noch dazu ist mit der WAS-Endstelle eine direkte Aufschaltung in die LWZ zum Nulltarif möglich!

Von der Abteilung Warnung, Alarmierung und Kommunikationstechnik (WAK) wird empfohlen BMAs nicht an die Brandmeldetaster, sondern an den dafür vorgesehenen Kontakt der WAS-Endstelle anzuschließen. (Das ist allerdings nur bei feuerwehrhausinternen BMA ohne behördliche Vorschreibung möglich.) Für diesen Anschluss entstehen den Feuerwehren keine Kosten. Der Vorteil: Die alarmierende Stelle erkennt sofort den entsprechenden Alarm der BMA. Auf Wunsch wird ein eigener Alarmplan (Voralarm, Pager, Meldung an LWZ) dafür hinterlegt, durch den zusätzlich umliegende Feuerwehren alarmiert werden, wenn die eigene Feuerwehr aufgrund des Brandes selbst nicht mehr löschen kann, so der Leiter der WAK Bernhard Gutjahr.

Weitere Informationen und Details zum Anschluss an das WAS können unter funk@ooelfv.at eingeholt werden.

Mehr zu dem Einsatz der FF Schweinsegg-Zehetner lesen sie hier.